Nachweis zur PKV Erhöhung ?!

23.12.2006 02:21:56

Hallo Kollegen,

kennt jemand die Pflichten der PKV Unternehmen, die bei Beitragserhöhungen
erfüllt werden müssen?
Ich habe im Hinterkopf, dass Grund bzw. Ausmass der BAP ( auf Nachfrage?)
nachgewiesen werden müssen und nicht beleiebig erfolgen dürfen.

Muss für jeden Tarif / Altergruppe / Geschlecht separat die BAP kalkuliert
werden ?
Haben auch andere als Aktuare eine Chance, die Kalkulation nachzuvollziehen
??

Ich bin - wie auch Kunden- persönlich wieder einmal betroffen und will der
Sache mal auf den Grund gehen.
Ein Wechsel kommt nach 19 Jahren und wegen gesundheitlicher Einschränkungen
nicht in Frage, aber wieder einmal fast 11 % Mehrbeitrag macht auch keine
Freude...

Zum Schluß wünsche ich allen noch ein paar erholsame Weihnachtstage und
vielleicht einen nahtlosen Übergang in`s Jahr 2007 !!

Volker A

[Name ausgeblendet]

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