Neues von der AFB III

22.02.2005 18:02:05

Hallo Liste

Zwischenzeitlich hat der Termin zur mündlichen Verhandlung
beim LG Düsseldorf stattgefunden. Hierbei stellte sich folgendes heraus:
Die AFB fungiert nach eigener Aussage als Assecuradeur Ihres
Versicherers
Generali und hat vollständige Vollmacht bzgl. der Schadensregulierung
durch den Versicherer. Andererseits läßt sie sich von jedem
interessierten
Anwalt als Versicherungsnehmer einen Maklerauftrag mit
Vermittlungsauftrag
unterschreiben, indem sie ausdrücklich zur Schadensregulierung
beauftragt wird.
Damit hat sie im Schadensfall sowohl die Interessen des Versicherers als
auch die
Interessen des Versicherungsnehmer wahrzunehmen. Meines
Erachtens nach ein klassischer Fall des Interessenkonflikts mit den
Folgen des § 181 BGB.
Dennoch hielt sich die Kammer in der Verhandlung sehr bedeckt und hat
Ihre Rechtsansicht
nicht bekanntgegeben. Verkündungstermin ist der 09.03.2005.
Jetzt wird mir auch klar, warum die AFB so reagiert hat. Sie geriert
sich als Makler,
bwohl Sie auf Ihrer Homepage als Assekuradeuer auftritt.
( Vgl. zu diesem Begriff die Aussage im Versicherungslexikon. )
Ich habe daher ein Wettbewerbsverhältnis zur AFB bestritten mit der
Begründung, entweder kann man nur Assekuradeur sein oder Makler.
Beides gleichzeitig geht nicht oder was meint die Liste. ?
Aus der Sicht von der AMEX stellt sich somit die Situatuion wie folgt
dar.
Sie mutet Ihren Vertriebspartnern ein Deckungskonzept Ihres
Assecuradeurs zu,
der im Wettbewerb als Maklermitbewerber auftritt und dasgleiche Produkt
zu einer
günstigeren Prämie mit einer Ersparnis von 10% anbieten kann, wie in
meiner
urprünglichen Kritik ( in diesem Punkt bisher nicht angegriffen )
erwähnt.
Was meint die Liste zu diesem Vorgang?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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