Nicht Annahme einer Kündigung

10.01.2007 21:48:49

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Hallo Listenteilnehmer,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Eine Kundin meldete sich Anfang November 2006, weil sie von ihrer KV
wegwollte. Ihr Vertrag (Beamter) wurde im Oktober von 70 auf 50 %
umgestellt, da ihr Sohn aus der Beilhilfe herausfiel. Der Beitrag hat sich
somit stark nach oben verändert.

Wir haben trotzdem zum 31.12. gekündigt wegen Beitragsanpassung, da wir erst
Ende Dezember von der neuen Gesellschaft eine Annahmebestätigung erhalten
haben. Der VR hat abgelehnt mit der Begründung, dass keine BAP stattgefunden
hat.

Hat der VR hier Recht? Oder gibt es irgendeinen Paragraphen, mit welchem wir
die Kündigung trotzdem durchdrücken können?

Wäre für jede Hilfe dankbar.

Gerne auch direkt über die 0174-464 898 3.

Danke.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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