Nochmals: Gmbh-Auflösung

08.10.2003 05:47:15

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

Da Sie mich über die Liste und nicht direkt angeschrieben haben, antworte ich auch auf diesem Wege.
Sie kennen mich bereits von der DKM 2002 in Dortmund.

Sie schreiben ich fordere wieder einmal Rechtsberatung ein. Ich erinnere mich nicht bereits auch nur einmal Rechtberatung eingefordert zu haben. Im Übrigen habe ich bislang häufiger Anfragen beantwortet als selbst Fragen gestellt.

Zur Sache:
Ein Steuerberater ist bereits eingeschaltet. Dieser hat mich angesprochen, weil es eben zu diesem Sachverhalt nach seiner Aussage bislang keine Rechtsprechung geben soll.

Es wäre mir aber schon mit der Angabe von geeigneten Fundstellen (Rechtsprechung, Aufsätze, Veröffentlichungen in Fachzeitschriften etc.) sehr gedient.
Ich erwarte gar nicht die Erläuterung in allen Details (Hilfe zur Sebsthilfe).

Mein persönliches Interesse an der Sache liegt naturgemäß in der Vermittlung der Rentenversicherung.

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet], bitte verstehen Sie mich nicht falsch.
Aber die panische Angst vor sogenanter unerlaubter Rechtsberatung wird meines Wissens in der Liste stark übertrieben. Ein rein akademischer Gedankenaustausch unter Kollegen kann keine Rechtsberatung darstellen. Dann dürften Sie einem Kollegen, der fragt, ob Glasbruch in der Teilkasko-Versicherung enthalten ist keine Auskunft geben, es sei denn, Sie haben ihm den Vertrag vermittelt und erteilen die Auskunft im Rahmen Ihrer Vertragsbetreuung.
Dann würde z.B. auch jedes von den Versicherern angebotene Seminar zur BAV unerlaubte Rechtsberatung darstellen, wenn dabei außer der reinen Produktvorstellung auch arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Aspekte mit vorgetragen werden.
Ich denke, wir müssen schon zwischen Weiterbildung und Rechtsberatung unterscheiden.
Und der Weiterbildung soll die Liste in gewisser Weise ja auch dienen.
Schließlich ist niemand auf allen Gebieten perfekt.

Wenn einem Fragesteller die Frage nach günstigen Risiko-LV-Anbietern mit dem Hinweis verübelt wird, das müsse ein Makler eigentlich wissen und andere Fragen mit dem Hinweis der unerlaubten Rechtsberatung verwehrt werden, dann darf ich die Frage nach dem Sinn der Liste stellen.

Als ich einmal in der Liste Fundstellen (Urteile, Kommentierungen) zum sogenannten "Muffenversatz" in der LW-Versicherung angefragt hatte, kam aus der Liste keine brauchbare Antwort.

Welche versicherungsfachlichen Fragen ohne rechtlichen Hintergrund mit ausreichend hohem fachlichen Niveau dürfen denn noch gestellt werden?

Ich würde mich freuen, Ihre Vorstellungen hierzu zu erfahren.

Mit freundlichen Grüssen

[Name ausgeblendet]

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