Notfall im Flugzeug, wer zahlt?

21.04.2016 12:30:24

Guten Tag werte Kollegen,

wenn in einem Passagierflugzeug ein Fluggast einen akuten Notfall z.B. Herzanfall erleidet und deshalb der Flieger den nächsten Flughafen zur Sicherstellung einer ausreichenden med. Betreung anfliegen muß, entstehen dafür ja Mehrkosten.

Von wem müssen die übernommen werden?

Besten Dank,

Ihr

[Name ausgeblendet]

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26.04.2016 08:52:37

Hallo,

bezieht sich Ihre Frage auf einen evtl. Haftpflichtanspruch der Airline
oder des Flughafenbetreibers gegen den Passagier? Schauen Sie mal in § 823
BGB nach, es muss ein Vorsatz oder ein fahrlässiges Handeln vorliegen. Das
ist bei einem medizinischem Notfall nicht der Fall. Ich kann nicht
erkennen, dass hier ein Schadenersatzanspruch entsteht.

Wenn Sie angeschossen werden und andere Personen mit Ihrem Blut
beschmutzen ist das auch kein Haftpflichtschaden :)

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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