Obliegenheitsverletzung nach Schadensfall

12.04.2005 22:20:42

Hallo werte Kollegen,

angenommen, nach einem Schadensfall in der Unfallversicherung vergisst der
VN die Abgabe einer weiteren Unfallversicherung im Schadensmeldeformular, so
ist dies eine Obliegenheitsverletzung, die Leistungsfreiheit zur Folge hat.
Diese muß vom Versicherer nach Kenntnis auch erklärt werden, soweit, so gut.
Kann der VN, sofern der Versicherer hierzu noch keine Erklärung angegeben
hat und die Regulierungsverhandlungen laufen, durch eine Korrektur und
Nachmeldung der fehlerhaften Angaben im Schadensformular, vom Vorwurf der
Obliegenheitsverletzung befreien und wie lange hat er hierfür Zeit.
Ich konnte trotz intensiver Recherche nichts finden. Da ich keine
Rechtsberatung wünsche, genügt mir ein Fallbeispiel.

Danke für ihre Mühe,

[Name ausgeblendet]

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