Originalunterschrift des VN ?

21.05.2004 13:06:41

Hallo Kolleginnen und Kollegen,
wünsche sich vom Vatertag (oder am selbigen) gut erholt zu haben.
Ich gelobe, Farbkombinationen in dieser Liste nicht mehr zu erwähnen. :-)
Nun zu (meiner) aktuellen Frage:
Ein VU überträgt auf unsere Bitte und unter Vorlage des Maklerauftrages
einen Vertrag in unseren provisionspflichtigen Bestand und teilt in
gleichem Schreiben mit:
"Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, die für den
Versicherungsnehmer bestimmte Korrespondenz über Sie zu führen. Sämtlicher
Schriftwechsel geht nach wie vor direkt dem Versicherungsnehmer zu."
Und weiter:
"Ebenso müssen wir gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
(...) Unfallversicherung (§13 AUB) sowie den einschlägigen Bestimmungen in
den Sachsparten darauf bestehen, daß Willenserklärungen, insbesondere
Änderungsanträge oder eventuelle Kündigungen, die Originalunterschrift des
Versicherungsnehmers tragen."

Es hätte also auch heissen können "Wir wissen zwar nicht, was ein
Versicherungsmakler ist, aber die Provision könnt ihr haben..." ?
Ich weiss jetzt nicht, ob ich mich kaputtlachen, oder wirklich ernsthaft
auf SO ETWAS reagieren soll...

Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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