PHV-Schaden: 50 % Abzug wegen Mitschuld

24.11.2005 17:13:15

Liebe Listenteilnehmer,

folgende Schadenschilderung wurde von einem Bekannten an einen
Versicherer geschickt:

am 21.09.05 war ich in der Firma Werbestudio … um ein T-Shirt für meinen
Sohn bedrucken zu lassen.

Dort angekommen stieß ich versehentlich einen Becher mit Lösungsmittel,
der auf einem Digital-Plotter stand, um. Der Inhaber, Herr …, wollte
gerade damit den Plotter reinigen.

Das Lösungsmittel mit Farbresten floss in die Elektronik des Plotters.
Herr … versuchte noch alles zu putzen und zu trocknen. Doch ohne Erfolg.
Da diese Maschine das Hauptwerkzeug von ihm ist, musste schnell ein
Techniker beauftragt werden. Dieser hat eben die Maschine repariert. Als
er … sagte, dass die Reparatur mit Teilen ca. 4.000,- € kostet, hat ihn
fast der Schlag getroffen. Die Rechung folgt.

Durch die Unterbrechung ist … ein Schaden von ca. 500,- € entstanden.

Der Versicherer macht einen Abzug von 25 % Alt für Neu, das ist o. k.
Jedoch zieht er noch 50 % ab, da der Geschädigte den Kunden nicht in den
Raum hätte eintreten lassen dürfen, während er die Maschine reinigt. Es
ist jedoch nur ein großer Raum in dem Ladenlokal des VN. Dort steht die
Maschine und dort kommen auch Kunden herein.

Welche Meinungen haben unsere Haftpflicht- und Rechtsspezialisten zu
diesem Fall?

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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