PHV: Schaden an gemieteter Wohnung

05.10.2006 09:38:51

Hallo Kolleginnen und Kollegen,
wie sehen Sie folgenden Schadensfall:

10 jährige Tochter der VN will morgens den schweren Rollladen im Zimmer
hochziehen. Dabei rutscht ihr der Gurt aus der Hand, der Rollladen knallt
auf die Fensterbank und mehrere Lamellen zerbrechen.
Der Schaden wird dem PHV-Versicherer gemeldet.

Der Vertrag beinhaltet die folgende Klausel:
"Für die Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken
gemieteten Räumen in Gebäuden:
Eingeschlossen ist abweichend von § 4 Ziff. I 6 a) AHB die gesetzliche
Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen
und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden."

Der Versicherer lehnt die Regulierung ab, weil es sich um Inventar handele,
nicht um einen Schaden am Raum selber.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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