PKV Storno bei Anwartschaft - tätigwerden des Maklers

05.01.2009 14:52:30

Hallo Liste,

ich hatte in 2006 eine PKV vermittelt. Aufgrund eines kurz darauf folgenden 2-jährigen Auslandsaufenthalt wurde
diese auf Anwartschaft gesetzt und mir wurde diese stornobelastet. Nun ist der Kunde wieder da und hat
die PKV wieder aktiviert.

Ich habe nun die Stornobelastung reklamiert und mir wurde gesagt, da ich nicht die Mitteilung gemacht habe,
würde mir der Anspruch auf die (stornobelastete Abschluss-)Courtage nicht zustehen.

Wie würden Sie dies grundsätzlich sehen, natürlich ohne einen Anspruch auf Rechtsberatung ,-)

(PS: es wurde mir versprochen, dies aus "Kulanzgründen" zu regulieren)

mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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