Pensionszusage mit Wartezeit, Todesfall vor Leistungspflicht

13.10.2005 15:56:09

Hallo werte Kollegen,

was passiert steuerlich mit einer rückgedeckten Pensionszusage (mit einer 5
Jährigen Wartezeit bis Anspruchsverpflichtungen für die GmbH entstehen), wenn
der Geschäftsführer, für den die Zusage bestand, vorher verstirbt (hier:
Selbstmord).
Werden die Rückstellungen einfach gewinnerhöhend aufgelöst?
Eine Leistungspflicht der Fa. ist nicht entstanden, da wegen
Unversicherbarkeit eine Wartezeit vereinbart wurde und die Rückdeckung nur mit einer
Lebensversicherung mit ebenfalls 5 jähriger WZ ohne Gesundheitsfragen möglich wurde.

Ihr

[Name ausgeblendet]

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