Portabilität von Alterungsrückstellungen in der PKV

19.01.2016 14:44:19

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich möchte Ihnen einen Fall zur Kenntnis bringen, der mich sehr verwundert hat.

Meine Mandantin, selbstständig, ist seit Anfang 2009 bei der Central krankenversichert gewesen (vorher GKV) und hat zum 01. Januar 2016 die Versicherungsgesellschaft gewechselt. Die Central teilt jetzt mit, dass der Übertragungswert 2.785 EUR beträgt. Der Beitrag betrug zuletzt ohne den gesetzlichen Zuschlag ziemlich genau 600 € monatlich. Unterstellen wir einmal einen Beitrag, der im Jahr 2009 mit 300 € begann und jedes Jahr um 50 € gestiegen ist, dann hat die Versicherungsnehmerin im Laufe der 82 Monate, in denen sie dort versichert war und in denen sie durchschnittlich 450 € gezahlt hat nach meiner Annahme, 37.000 € an Beiträgen gezahlt. Davon werden jetzt 2785 übertragen? Ist das nicht sehr wenig?

Und dann gibt es noch einen Referenzwert zur Pflegeversicherung in Höhe von 1.817 EUR.

In einem zweiten Fall habe ich bei der Süddeutschen Krankenversicherung die Übertragungswerte abgefragt für eine selbstständige Frau, die für die Krankheitskostenversicherung etwa 600 EUR monatlich zurzeit bezahlt. Sie ist der Süddeutschen zum 1.1.2009 beigetreten, der Vertragsabschluss war aber schon Ende 2008. Der Übertragungswert zur Krankenversicherung bei der Süddeutschen war ähnlich niedrig, knapp über 2.000 EUR. Die Höhe der Alterungsrückstellungen bei der Süddeutschen Krankenversicherung, die man mir auch mitgeteilt hat, die aber nicht übertragen werden können, belaufen sich jedoch 12.000 EUR.

Selbst, wenn nur die Werte übertragen werden können, die den Rücklagen eines Basistarifes entsprechen, so ist mir der Unterschied doch etwas zu hoch. Etwas überspitzt gesagt, hieße das ja, dass im Basistarif überhaupt keine Alterungsrückstellungen gebildet werden, und eine weitere Schlussfolgerung sagt, dass sich durch die Einführung der Portabilität von Alterungsrückstellungen praktisch nicht viel geändert hat. Wenn man nur ein paar EUR übertragen kann, dann gilt nach wie vor eigentlich die Aussage, die schon immer galt, dass man nämlich nach einer Reihe von Jahren nicht mehr lohnend wechseln kann, weil einem das Eintrittalter bei der neuen Versicherung einen Strich durch die Rechnung macht.

Haben Sie ähnliche Erfahrungen mit den portablen Alterungsrückstellungen gemacht? Geht hier alles mit rechten Dingen zu?

Herzlichen Dank für Ihre Kommentare!

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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19.01.2016 15:37:30

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

anhand einer altersabhängigen Beitragtabelle des Basistarifs können Sie
recht gut überschlagen, in welcher Höhe dort Alterungsrückstellungen
gebildet werden. Dies hängt an der Kalkulation des Basistarifs, die vom
damit staatlich beliehenen PKV-Verband durchgeführt wird. Wenn die Aktuare
dabei eine nur relativ geringe Altersabhängigkeit feststellen, dann sind
auch die Alterungsrückstellungen entsprechend gering. Sie werden ggf. leicht
feststellen können,. dass der Unterschied zu einem normalen Tarif schon sehr
groß ist.

Sie dürfen nicht die Beitragshöhe selbst des Basistarifs zum Vergleich
heranziehen, denn davon sind im Schnitt rund 60 % implizite Risikozuschläge
ganz ohne Alterungsrückstellung, weil man ja auch jeden Kranken aufnehmen
muss.

Der Wechsel wurde dadurch, dass etwas mitgegeben wird als vorher gar nichts,
zumindest erleichtert.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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19.01.2016 16:10:43

Vielen Dank Herr [Name ausgeblendet],

das erklärt mit wenigen Worten schon einiges.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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