Prämienangleichung in der Haftpflichtversicherung
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,
eine Prämienangleichung (Treuhänder nach § 8, III, Abs. 1) in der
Haftpflichtversicherung dürften sicherlich allen bekannt sein. Interessant
in diesem Zusammenhang ist jedoch § 8 III, Abs. 5 (Stand 2002, entfällt in
den Musterbedingungen des GDV Stand: Juni 2004).
Auszug:
5. Soweit die Folgejahresprämie nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet
wird, findet keine Prämienanpassung statt.
Nun zu meiner Frage. Kann der Versicherer trotzdem eine Prämienanpassung
verlangen, wenn die Folgejahresprämie nach § 8 III, Abs. 5 berechnet wurde?
Nach Durchsicht einiger mir vorliegenden BBR, bzw. geschriebenen Bedingungen
konnte ich keinen entsprechenden Hinweis auf o.g. Vorgehen finden.
Es beschleicht mich ein ungutes Gefühl!
Mit freundlichen Grüßen
[Name ausgeblendet]
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