"Preisnachlässe" bei Immobilienfinanzierungen

01.09.2005 13:02:45

Hallo werte Kollegen,

liegt bei der folgenden Konstellation ein Verstoß gegen das
Provisionsabgabeverbot?

Kunde erhält einen "Discount", d.h. eine Konditionenverbesserung des
Immobiliendarlehens, wenn er sich entscheidet auch die Risiko-LV +
Berufsunfähigkeitsabsicherung beim selben Vermittler abzuschließen.

Vielen Dank!

[Name ausgeblendet]

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