Privat-Haftpflicht, volljährige Kinder in der Berufsausbildung

24.09.2010 16:12:33

Hallo Kollegium,

eine Frage an die Schadenexperten: Concordia schreibe "unmittelbar anschließende Berufsausbildung"

Fall: Sohn hat die Schule beendet und findet keine Lehrstelle, auch durch Einschaltung der Arbeitsagentur. Jetzt nach dem er 18 ist, hat er nach 2 Jahren eine Lehrstelle gefunden und lebt noch im Haushalt der Eltern. Ist er noch bei den Eltern versichert?

Die Concordia sagt "unmittelbar" sei keine zeitlich Begrenzung sondern würde noch durch eine Tätigkeit gegen Lohn oder Gehalt unterbrochen.

Welche Erfahrungen oder Einschätzung haben Sie? Danke.

Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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