Proberaum

26.05.2006 14:07:23

Guten Tag,

ein Kunde möchte gewerblich Proberäume an Musiker vermieten. Nun möchte er
gern Instrumente dort hineinstellen beziehungsweise in einem Raum auch etwas
„ausgefallene“ bzw. Wertvollere Instrumente zur Verfügung stellen. Inwieweit
kann er sich gegen Schäden an den Instrumenten bzw. an den Räumlichkeiten
absichern?

Vielen Dank

[Name ausgeblendet]

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