Provisionsanspruch?

12.11.2004 13:23:26

Guten Tag,

folgender Fall ist uns heute passiert.

Der Kunde A arbeitet mit B zusammen, und empfiehlt uns an B weiter.

B wird ebenfalls Kunde (Maklervertrag), und wir machen ein Angebot über eine
größere BHV inkl Absprache mit der Direktion des VRS etc.

Dem VR ist auch bereits bekannt das wir Maklermandat haben, da wir hiermit
Informationen zu bereits vorhandenen Verträge die ebenfalls beim VR sind
eingeholt haben.

Nun kommt es zum Bruch zwischen A und B, und B schließt den Vertrag zur BHV
mit dem VR unter Umgehung unserer Agentur direkt ab, weil er denkt A würde
von diesem Vertragsabschluß partizipieren.

Haben wir dem VR gegenüber einen Provisionsanspruch, da wir die gesamte
Arbeit bis auf die Vertragsaufnahem gemacht haben?

Oder verfällt dieser schon weil B Verträge bei der Gesellschaft hatte?

Vielen Dank.

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...