Rücktrittsrecht bei Umstellungen durch den VR

06.12.2005 11:32:13

Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgendes Problem tut sich bei einem neuen Kunden vonm mir auf:

Der Versicherer informiert den Kunden Anfang des Jahres 2005 das er
gerne eine Erhöhung bzw. eine Erwiterung seines Versicherungsschutzes
wünscht. (Es besteht dazu aber keinerlei Notwendigkeit.)Es handelt sich
hier um eine betriebliche Inhaltsversicherung. Der Versicherer
informiert den Kunden dann im März über die Änderung zum 01.04.2005 und
ging stillschweigend von dessen Zustimmung aus. Er buchte auch den
höheren Betrag ab. Mein Kunde hat aber leider sein Konto nicht so im
Griff, so das ihm die höheren Abbuchungen jetzt erst aufgefallen ist.
(Einzelunternehmer) Der Kunde ging davon aus das es seine Zustimmung im
jeden falle schriftlich bedarf. Diese hat nicht erteilt (Wurde durch VR
bestätigt.)auch wenn bisher 3 Abbuchungen (Zahlweise vierteljährlich)
erfolgten. Eine komplette Kündigung ist leider zeitnah nicht möglich.

Nun meine Frage an die Fachleute: Gibt es irgend eine Möglichkeit
juristisch begründet, diese ungewollte Erhöhung des
Versicherungsschutzes rückgängig zu machen und die Beiträge sogar zurück
zu fordern. Wann verstreichen hier die Fristen. Gibt es Musterurteile.
Gibt es Empfehlungen irgend welchen Verbände oder Aufsichten. Was sagt
der Verbraucherschutz dazu? Das der Kunde geschlafen hat ist gar keine
Frage und braucht auch nicht komentiert zu werden. Im Rahmen meiner
aktuellen Betreuung ist dies leider erst gestern bemerkt worden.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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