Rückkaufswert bei Termfix

07.03.2006 23:05:05

Hallo Listenteilnehmer,

bei Termfix-Versicherungen - z.B. Ausbildungs- oder Aussteuervers.- wird
sowohl im Todes- wie im Erlebensfall das Kapital zu einem festen Zeitpunkt
fällig, also nicht zum Zeitpunkt des Todes. Sie werden im Todesfall - ohne
Verminderung der Versicherungssumme - beitragsfrei weitergeführt.

Die Verträge haben auch - vor dem Todesfall - einen Rückkaufswert. Nach dem
Todesfall ist aber m. E. ein Rückkaufswert generell nicht vorgesehen - das
Kapital soll ja zu dem festen Zeitpunkt tatsächlich noch zur Verfügung
stehen und nicht vorher aufgebraucht werden.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, doch einen Rückkaufswert nach dem Eintritt
des Todesfalls zu erhalten? Evtl. auch durch eine gesonderte Vereinbarung
des Versicherungsnehmers mit dem Versicherer, solange der Todesfall noch
nicht eingetreten ist. Gemeint ist nicht eine zusätzliche Todesfalleistung,
sondern die Möglichkeit, nach Wahl auch irgendwann nach dem Todesfall den
Vertrag zu kündigen und einen Rückkaufswert zu verlangen.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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