Rückzahlung oder Widerruf bei Ratenzuschlag

15.02.2010 14:54:30

Hallo Listenteilnehmer,

das Medieninteresse an der Frage der Rückzahlung überhöhter Ratenzuschläge
und unbefristetes Widerrufsrecht bei Ratenzuschlagsvereinbarungen als
Verbraucherkredit bei fehlender Aufklärung dazu nimmt stark zu. Es werden
daher weitere Fälle benötigt, da dies bei bisherigen urheberrechtlich nicht
immer möglich ist.

Ich benötige für einen weiteren Beitrag noch Fälle, in denen Sach- oder
Lebensversicherer bei als Verbraucherkredit gewerteten ratenweisen Zahlungen
von Jahresprämien gegen Ratenzuschlag - vgl. dazu z. B. mit Musterbriefen
und weiteren Erläuterungen www.vzhh.de - wegen der fehlenden
Effektivzinsangabe bzw. fehlender Aufklärung über das besondere
Widerrufsrecht bei Verbraucherkrediten Nachzahlungen geleistet oder nach
Widerruf die Verträge rückabgewickelt haben.

Die mir vorliegenden Versichererangebote über insgesamt rund 65.000 EUR
wegen Rückzahlung überhöhter Ratenzuschläge sowie rund 380.000 EUR als
Differenz infolge Widerruf (unbefristetes Widerrufsrecht seit 2002) zwischen
Beitragssumme samt Zins und bereits ausgezahltem Rückkaufswert kann ich
leider dazu nicht verwenden, sie sind teils zu untypisch oder schon
anderweitig verplant.

Durch Schwärzen anonymiserte Versichererschreiben reichen mir aus. Darauf,
dass es der Versicherer wie üblich als Kulanz oder ohne Anerkennung von
Rechtsgründen bezeichnet hat, kommt es hier nicht an.

Interessant wäre auch, wenn z. B. ein Versicherer, der zunächst die
Kündigung (z. B. bei KFZ mit Ratenzuschlag) wegen Verspätung zurückgewiesen
hatte, nach Widerruf den Vertrag aufgehoben bzw. rückabgewickelt hätte. Oder
Fälle, in denen die Folgen einer Mahnung nicht eintraten, weil in der
Mahnung die üblichen über dem gesetzlichen Zins von 4 % (1,81 %
Ratenzuschlag bei Monatszahlung) überhöhten Ratenzuschläge für unterjährige
Zahlung verlangt wurden, womit die Mahnung unwirksam wurde. Wenn ein
Versicherer dann z. B. seine Ansicht, er sei leistungsfrei geworden,
revidiert hat, wäre dies hier auch von Interesse, ebenso, wenn auf die
Erhebung von Mahnkosten verzichtet wurde. Zu Sachversicherungen habe ich
leider bisher noch gar keine Fälle, außer einem Firmenfahrzeugpark mit vj.
Zahlung gegen Ratenzuschlag, bei dem aber ja schon die
Verbrauchereigenschaft fehlt.

Interessant wären auch - anonymisierte - Versicherungsscheine, in denen
Versicherer für die Zukunft eine dem gesetzlichen Zins von 4 %
entsprechenden Ratenzuschlag dokumentiert habe, bzw. die Prämie entsprechend
reduziert haben, oder dies schriftlich bereits angeboten haben - hier liegen
mir derzeit leider nur zwei Fälle vor, die so aus besagten Gründen hierfür
auch nicht verwendet werden können.

Wenn ein Kunde, der ein Angebot bekommen hat, außerdem auch ein Interview
geben will - das könnte ich ggf. auch vermitteln.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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