Rabatte - Verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht - oder sogar Verstoß gegen § 81 VAG ???

08.06.2004 22:13:52

RUNDE 1:

Fallbeispiel mit Hilferuf:

Sie als Makler/Mehrfachagent erhalten von mehreren Versicherer nach einer
Ausschreibung oder auch Einzelanfrage ein schriftliches Angebot zu einer
Geschäftsversicherung aufgrund ihrer individuellen Angaben.

Ein Angebot gefällt ihnen. Die betreffende Gesellschaft sagt ihnen aber
subjektiv wegen den Auffälligkeiten bei der Schadenregulierung und den
zeitlichen Abläufen nicht zu. Sie lehnen das Angebot gegenüber der
anbietenden Gesellschaft ab. (Maklerbetreuer hat 2 x nachgefragt.)

Sie wenden sich nun persönlich an die von ihnen gewünschte Gesellschaft.
Hier erhalten sie zusätzlich nach Einsicht zum vorliegendem Angebot und der
erneuten "Kalkulation" einen 10 %-igen Rabatt auf das letzte Angebot.

Dies erfährt die andere Gesellschaft.

Jetzt kommt es!!!

Wir erhalten seitens der abgelehnten Gesellschaft ein Schreiben mit dem
Inhalt, dass wir gegen das geltende Wettbewerbsrecht verstoßen, wenn wir auf
unser bereits abgegebenes Angebot nach Vorlage ihres Angebotes durch den
Makler noch einmal 10 % Rabatt geben. Dieser Mitbewerberrabatt sei illegal
und wir sollen unverzüglich unsere Deckungszusage gegenüber ihnen
zurückziehen.

Rechtlich haltbar?

RUNDE 2:

Verstoß gegen § 81 VAG? - Die nächste Runde im Federkrieg.

Weiteres Schreiben seitens der abgelehnten Gesellschaft mit folgendem
Wortlaut:

Jede Unterschreitung des Tarifbeitrages, die im Vergleich zum kalkulierten
Durchschnitt nicht durch günstigere Risikoverhältnisse oder geringere
Verwaltungskosten begründet ist, stellt einen Verstoß gegen das Verbot von
Sondervergütungen und Begünstigungsverträgen gemäß § 81 VAG dar.

[Name ausgeblendet]

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