Rechtschutz ARB 2000 - Versicherungsschutz bei Inanspruchnahme aus Bürgschaft

27.09.2005 17:21:30

Liebe Kollegen!

Ich versuche gerade herauszubekommen, warum ein VU die Deckung wegen o.g.
Versicherungsfall abgelehnt hat.
VN hat Bürgschaft übernommen und wird jetzt in Anspruch genommen und will
sich gerichtlich wehren.
Nach meiner Denke ist das § 2 2 d). Wie sieht es jedoch mit § 3 Abs. 4 d)
aus, da hier die Geltendmachung fremder Ansprüche bzw. Abwehr ausgeschlossen
ist?

Vielen Dank.

[Name ausgeblendet]

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