Rechtsschutz Itzehoe Ablehnung Kostenübernahme

20.11.2003 09:18:37

Sehr geehrte Kollegen,

ich habe da einen Fall auf den Tisch bekommen, den ich aus meinem
Rechtsverständniss heraus nicht nachvollziehen kann.

Folgender Fall:
Eine neue Kundin von mir hat in 2000 ein neues Haus gebaut. Das Haus hat sie
alleine auf Ihren Namen.
Es kam anschließend zu einem Rechtsstreit mit dem Bauunternehmer. Bei einem
Streit mit der Bauherrin ist das nicht versichert, keine Frage.

Aber der Bauunternehmer hat nicht die Frau [Name ausgeblendet], sondern ihren
Lebensgefärten.
Dieser hat auch eine Rechtschutz bei der Itzehoe. Dies lehte den Rechtschutz
jedoch mit der Begründung, dass es sich um ein Bauvorhaben handelt ab.

Nun hat der gute Mann aber ja garnicht gebaut, sondern seine Freundin !

In dem Streit forderte der Bauunternehmer den Mann zur Zahlung von 70.000,-
DM auf. Der Fall ging ohne Rechtsschutz vor Gericht. Die Klage des
Bauunternehmers wurde natürlich vom Bauunternehmer verloren. Danch ging der
Bauunternehmer in Insolvenz und der Freund meiner Kundin blieb auf 5.000,-
DM Kosten sitzen.

Vielleicht klärt mich da mal einer auf, denn ich kann es nicht
nachvollziehen, warum dem Mann nicht geholfen wurde. Das wäre ja genauso,
als wenn mein Nachbar baut und dem sein Bauunternehmer verklagt dann mich.
Das hat doch nichts mit einem Bauvorhaben zu tun.

Ich danke für Antworten.

[Name ausgeblendet]

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