Reduzierung Krankentagegeld bei Arbeitslosigkeit

25.07.2006 16:02:10

Liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere liebe KV-Profis

folgender Sachverhalt: Leitender Angestellter wird (voraussichtlich nur
vorübergehend) arbeitslos.
Sein privater Krankenversicherer (Sitz in Hamburg und Dortmund) verlangt
nun von ihm, eine
Vereinbarung zu unterschreiben, daß sein vereinbartes KT auf die Höhe
des Arbeitslosengeldes
reduziert wird, dies stünde bei allen (?) Gesellschaften in den AVB.

Ich habe es auf die Schnelle nicht gefunden, könnte mir aber vorstellen,
daß dies stimmt. Kann mir
bitte jemand die Fundstelle sagen. Und gilt dies für alle Gesellschaften?

Zweite Frage: Gibt es hierzu bereits rechtskräftige Urteile, wenn ja von
wem?

Ein letzter Punkt: Was passiert, wenn der Kunde jetzt (Stichwort
Bereicherungsverbot) sein KT
reduziert, findet z. B. zum 1. Oktober einen neuen Arbeitgeber mit
sechsstelligem Jahreseinkommen
und wird im September krank, kann also die Stelle nicht antreten. Wo
nach berechnet sich das KT?

Herzlichen Dank

[Name ausgeblendet]

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