Referendar/ Beihilfe/ Arbeitslos

27.10.2006 10:57:06

Werte Kollegen,

ich beschäftige mich zur Zeit mit folgendem Fall:

Mandantin macht gerade eine Ausbildung zur Lehrerin und ist damit
Beamtin auf Wideruf mit einem Beihilfesatz von 50%.Jetzt beschäftigt
mich die Frage, was passiert wenn die Dame nach der Ausbildung
arbeistlos wird.

Nach meinen Recherchen:
Anspruch auf Arbeistlosengeld hat Sie nicht - damit auch keine
Pflichtversicherung in der GKV

Anspruch auf ALG müsste Sie haben, von daher wieder pflichtig
versichert.

Wenn Sie jetzt aber aufgrund einer Bedarfsgemeinschaft keine Zahlung
von ALG 2 erhält, ist Sie dann weiter (oder dennoch)
pflichtversichert?

Die private kann Sie natürlich umstellen - aber wer soll das dann
bezahlen. Sie hat ja kein Einkommen.

Wie sehen Sie das? Habe ich was übersehen. Bin für jeden Hinweis
dankbar.

--
Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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