Referendar/ Beihilfe/ Arbeitslos
Werte Kollegen,
ich beschäftige mich zur Zeit mit folgendem Fall:
Mandantin macht gerade eine Ausbildung zur Lehrerin und ist damit
Beamtin auf Wideruf mit einem Beihilfesatz von 50%.Jetzt beschäftigt
mich die Frage, was passiert wenn die Dame nach der Ausbildung
arbeistlos wird.
Nach meinen Recherchen:
Anspruch auf Arbeistlosengeld hat Sie nicht - damit auch keine
Pflichtversicherung in der GKV
Anspruch auf ALG müsste Sie haben, von daher wieder pflichtig
versichert.
Wenn Sie jetzt aber aufgrund einer Bedarfsgemeinschaft keine Zahlung
von ALG 2 erhält, ist Sie dann weiter (oder dennoch)
pflichtversichert?
Die private kann Sie natürlich umstellen - aber wer soll das dann
bezahlen. Sie hat ja kein Einkommen.
Wie sehen Sie das? Habe ich was übersehen. Bin für jeden Hinweis
dankbar.
--
Mit freundlichen Grüßen
[Name ausgeblendet]
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