Referentenentwurf und Berufs-Haftpflichtversicherung

14.12.2004 11:49:34

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

kurz zu Ihrer Information: Es gibt bisher lediglich (aber auch immerhin)
einen sogenannten Referentenentwurf des BMWA. Das ist der Vorschlag oder
"Entwurf" eines Ministerialbeamten, in unserem Fall des
Unterabteilungsleiters Schönleiter und seinem Team. Der Entwurf geht zur
Entscheidungsfindung in die Gremien, d. h. Ausschüsse, Bundestag, Bundesrat
(das Gesetz ist zustimmungsflichtig!), Vermittlungsausschuss, Bundestag.
Erst mit der Verabschiedung im Bundestag und der Veröffentlichung im
Bundesgesetzblatt gbit es ein Gesetz, dass verbindliche Regeln aufstellt.
Bis dahin ist mindestens Frühsommer. Vorher gibt es keine verbindlichen
Regeln, weder zur Berufs-Haftpflichtversicherung noch zur Dokumentation.

Die Richtlinie verpflichtet nur den Staat Deutschland, nicht die Makler.

Sie können sich in aller Ruhe und Gelassenheit auf die kommende Gesetzeslage
vorbereiten. Ich werde Sie möglichst regelmäßig informieren.
Mit freundlichem Gruß

[Name ausgeblendet]

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