Regress des Arbeitgebers

03.04.2008 09:52:20

Sehr geehrte Damen und Herren,
Kunde wünscht eine Regresshaftpflicht, falls Arbeitgeber bei
fahrlässigem Verhalten von seiner Regressmöglichkeit gebraucht macht.
Kunde ist Mitarbeiter der Stadtwerke im Außendienst als Installateur und
benötigt diesen Schutz für die Benutzung der stadtwerkeigenen
versicherungspflichtigen Fahrzeuge, wenn er diese grob fahrlässig
versemmelt. Kunde ist DBV/Win versichert. Diese bieten jedoch diese
Möglichkeit nicht an, bzw. nur für Polizei, Feuerwehr, etc.

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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