Regressverzicht in der Tierhalter-HV

23.03.2006 18:55:48

Hallo Kolleginnen und Kollegen,
es ist doch immer wieder schön, mit Kunden über potentiellen
Versicherungsschutz zu diskutieren!

Ausgangssituation:
VN hat einen Hund und einen nicht-ehelichen Partner (Reihenfolge egal ;o) )
Beisst der Hund den Partner dürfte es sich in der THV um einen klassischen
Auschluss handeln (mitversicherte Person)?
Sofern eine ärztliche Behandlung oder Schlimmeres erfolgt, könnte der
Sozialversicherungstäger auf die Idee kommen und vom Hundehalter =
nicht-ehelichen Partner Schadensersatz fordern?
Gibt es Anbieter, die in der THV analog zur PHV einen Regressverzicht des
Sozialversicherungsträgers haben?

Habe ich da eine Deckungslücke entdeckt oder einen Denkfehler begangen?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...