Regulierung Glassschaden

14.02.2007 12:28:06

Sehr geehrte Kollegen,

Eventuell kann mir, beziehungsweise unserem Kunden jemand weiterhelfen, der bereits einen ähnlichen Fall hatte.

Das Dachflächenfenster des VN hatte einen Sprung.
Da um das Glas herum ein Rahmen fest verklebt ist, kann dieses Teil nur komplett ersetzt werden. Denn beim Ausbau der Scheibe ist automatisch der Rahmen defekt.
Der Versicherer besteht jedoch darauf, dass er nur das Glas ersetzen muss. Die Scheibe kann man jedoch dann ohne diesen verklebten Rahmen nicht in das Dachflächenfenster einbauen, so dass die ersetzte Scheibe für den Kunden keinerlei Befriedigung bringt.

Ist das tatsächlich so rechtens, oder hat der Sachbearbeiter keine Ahnung.

Besten Dank für Ihre Hilfe

Viele interessante Informationen erwarten Sie auf unseren Allgäuer Geldgesprächen

Einen erfolgreichen Tag wünscht Ihnen

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