Rentenanspruch auch für Berufsanfänger

02.09.2004 10:50:46

Sehr geehrte Listenteilnehmer,

zur Information:

http://www.lva-rheinland-pfalz.de/internet/lva-rheinland-pfalz/lva16port.nsf/ispvwLaunch/g

Rentenanspruch auch für Berufsanfänger (18.08.2004)

Pressemitteilung Nr. 32/04 vom 18.08.2004

Was viele nicht wissen: Berufsanfänger sind in der gesetzlichen Rentenversicherung umfangreich abgesichert.

Bereits vom ersten Ausbildungstag an sind junge Berufsstarter besonders geschützt, wenn sie einen Arbeits- oder
Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erleiden, teilt die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer mit.
Grundsätzlich entsteht ein Anspruch auf Rente zwar erst, wenn eine bestimmte Anzahl von Beiträgen entrichtet wurde - für
Auszubildende kann jedoch ein einziger Beitrag für einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung genügen.
Wissenswert ist, dass ohne zusätzliche Kosten im Todesfall auch die Hinterbliebenen finanziell abgesichert sind;
dies ist bei Azubis aufgrund des Familienstandes natürlich noch recht selten.

Den vorliegenden Text und weitere Informationen können Sie auch auf unseren Internetseiten
unter http://www.lva-rheinland-pfalz.de abrufen.

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mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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