Restschuldversicherung

25.11.2009 14:55:13

Liebe Kollegen und Kollegen, Herr [Name ausgeblendet],
danke für die Nachricht.

Dem Arbeitnehmer wurde aus betrieblichen Gründen
gekündigt.

Somit hat er einen Anspruch.

Aber die Frage ob der Arbeitgeber verpflichtet ist
den Kündigungsgrund anzugeben ist nicht beantwortet.

Liebe Grüße

[Name ausgeblendet]

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