Riester-Rente bei 400EUR-Jobs

30.11.2005 13:09:57

Hallo Kollegen,
geringfügig Beschäftigte können ja freiwillig der GRV "beitreten" (also
die Differenz zwischen Abführung des pauschalen AG-RV-Pflichtbeitrages
in Höhe 12% und dem derzeitigen Satz von 19,5% selbst zahlen). Dann sind
sie "Riester-Renten-berechtigt".
In früheren VU-Veranstaltungen hieß es, dass es ausreiche, wenn der
geringfügig Beschäftigte sich gerade einmal für einen Monat "anmeldet",
also der volle Beitrag geszahlt wird; er schließt dann eine
Riester-Rente ab und meldet sich nach einem Monat wieder ab.
Ein Kunde legte mir jetzt den Fragebogen der BfA vor, in dem ganz klar
darauf hingewiesen wird, dass der geringfügig Beschäftigte bis zum Ende
dieser Beschäftigung an die "Anmeldung" gebunden ist (sich also nicht
einfach nach einem Monat wieder abmelden kann).
Wer kann mir die gesetzlichen Regelungen für diesen Fall nennen?
Jetzt schon vielen Dank!

[Name ausgeblendet]

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