Riester fähig als Hebamme

13.09.2013 12:26:08

Werte KollegInnen,

bei der gestrigen Beratung stellte sich heraus, dass die Hebamme sich nicht bei der Gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig angemeldet hat - dies seit 1999. Somit dürfte zum einen der Anspruch der Riester-Zulagen verfallen
und
das Risiko der Nachzahlungen hoch sein.

Oder wie sehen Sie dies?

Die Hebamme hatte mal einen Anhängselvertrag über ihren Ehemann.

Danke für Antworten!

Glück auf!

[Name ausgeblendet]

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