Rückzahlung KH Schaden

12.03.2018 10:32:13

Hallo,

ich habe einmal eine Frage zu Rückzahlung im KH-Schaden. Der Versicherer
meint, dass auch die RA- und SV-Kosten des Anspruchstellers mit
zurückgezahlt werden müssen. Von einem Fall der schon viele Jahre her
ist wurden damals, allerdings von einem anderen Versicherer nur die
reinen Schadenkosten verlangt, da dort die SV- und RA-Kosten als nicht
zurück zu zahlende Regulierungskosten angesehen wurden.

Gibte es da Rechtssprechung dazu? Bzw. wie seht ihr das?

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Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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