Süddeutsche Krankenversicherung

08.03.2004 09:47:21

Liebe Berufskolleginnen und -kollegen!

Der PremiumCircle als Interessengemeinschaft unabhängiger, qualifizierter
Versicherungsmakler
hat es sich seit Gründung im Jahre 2002 zur Aufgabe gemacht, im Interesse
unseres Berufs-
standes auf Missstände in den Vertragsbedingungen - sowohl zum Kunden als
auch zum Makler
hin - aufmerksam zu machen und Veränderungen zu bewirken.

Unser Ziel ist es, durch die Bildung einer starken Lobby unter den
Versicherungsmaklern einerseits
zur Vermeidung einer Maklerhaftung für klare Versicher-ungsbedingungen,
andererseits aber auch
für unseren Berufsstand für eindeutige und damit nachhaltige
Courtagevereinbarungen zu sorgen.

Hierzu konnten wir in der Vergangenheit schon viel bewegen.

Derzeit sind uns folgende Sachverhalte aufgefallen, hinsichtlich derer wir
um Ihre Mithilfe bitten:

1. Die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) verweist Makler,
die eine Courtagevereinbarung mit Direktanbindung haben wollen,
generell an SLP. Wer sich später von SLP trennt, bekommt
(garantiert) für die Dauer von 24 Monaten nach der Trennung
keine Direktanbindung zur SDK. Darüber wird offensichtlich niemand
bei Abschluss der Courtagevereinbarung - weder von SDK noch von
Seiten SLP - informiert.

2. Die Schweizer Rentenanstalt verweigert Versicherungsmaklern nach
Beendigung der Courtagevereinbarung die Zahlung der Bestandscourtage
und scheut auch gerichtliche Auseinandersetzungen darüber nicht.

Hierzu haben wir folgende Fragen:

I. Falls Sie SLP/SRA angebunden sind/waren:

1. Enthält Ihre Courtagevereinbarung einen Hinweis auf diese Sperre
nach Vertragsende? Falls ja, bei welchen Gesellschaften?

2. Welche Regelung ist über die Bestandsprovision - auch für die Zeit
nach einer eventuellen Beendigung der Courtagevereinbarung -
getroffen worden?

3. Hatten Sie nach Beendigung der Vereinbarung mit SLP Schwierigkeiten
bei einer Direktanbindung zu den über SLP angeschlossenen
Versicherern
(welchen)?

II. Makler ohne SLP-Anbindung:

1. Ist Ihnen eine Direktanbindung unter Verweis auf SLP - oder
einen anderen Vertriebsweg - verweigert worden (wenn ja, von
welchem Versicherer)?

III. Sonstiges

1. Gab es andere Auffälligkeiten im Geschäftsverkehr mit SDK/SLP/SRA?

Bitte informieren Sie uns möglichst bald per Email, wenn Sie zu obigen
Punkten
über Erfahrungswerte verfügen. Wenn Sie uns antworten, werden wir Sie
automatisch
über den Fortgang der Dinge unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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