SF-Übertragung

03.12.2004 15:36:23

Hallo zusammen,

ich bin heute über ein mir bis dato unbekanntes Problem gestoßen:

Ein Kunde hatte eine Kfz-Vers. bei Vers. A die er 1998 durch Abmeldung des
Kfz beendet hat.
Nun will er ein neues Kfz zulassen und wir fragten bei A an , wie hoch denn
der SFR sei.
Auskunft von A: SF wurde an Versicherer B abgegeben.
Weder der Kunde, noch der Versicherer B wissen davon etwas, die von A
genannte Vers-Nr. bei B ist falsch.
Vers. A stellt sich nun auf den Standpunkt: Nicht unser Problem die VWB
(Versicherer-Wechsel-Bescheiningung) muss gesetzlich nicht gescannt oder
aufbewahrt werden und daher können man näheres nicht mehr sagen. Im Ergebnis
also Pech für den Kunden.

Mein Rechtsempfinden sagt mir: so kann es nicht sein. Leider deckt sich das
gesunde Rechtsempfinden aber nicht immer mit der Gesetzeslage.

Wer weiß mehr?

Danke und freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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