Sanktionen in der Kfz.-Versicherung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bin gerade zum ersten mal mit der etwas unangenehmen Forderung eines VU nach Sanktionen wegen Nichteinhaltung von Beschränkungen in der Kfz.-Versicherung konfrontiert.
Sachverhalt: Ein Kunde hat als Jahresleistung 12.000 km angegeben. Nun hatte er einen Schaden und das erst vor vier Monaten neu versicherte Fahrzeug hat bereits diese fast 12.000 km "auf dem Buckel". Das VU hat - verständlicherweise - den Verdacht, daß der Kunde hier bewußt falsche Angaben gemacht hat. Allerdings konnte ich inzwischen den Grund für diese ungeheure Diskrepanz feststellen. Das Vorfahrzeug lag nämlich - nachweisbar - über 4 Jahre bei einer Jahresleistung von ca. 10.000 km. Allerdings hat die Ehefrau [Name ausgeblendet]seit vier Monaten einen Job in der ambulanten Krankenpflege angenommen. Hierdurch ist sie an ca. 12 Tagen im Monat pro Tag ca. 200 km unterwegs - Diesen Job hatte sie kurz vor der Antragsanahme angetreten. Der VN hatte nicht bedacht, daß sich dadurch ihre Fahrleistung enorm erhöhen würde. Die Ehefrau [Name ausgeblendet]noch keine Erfahrung mit solcher "Aussendiensttätigkeit". Meine Mitarbeiterin hat sich bei der Antragsaufnahme "nur" vergewissert, daß der VN in der Vergangenheit mit der Jahresleistung zurecht gekommen ist und daß der Vertrag auch weiterhin mit dieser Leistung weitergeführt werden soll.
Was mich nun interessieren würde:
- Haben Sie Erfahrung mit solchen Fällen?
- Wie kulant sind VUs wenn es um die Nichteinhaltung von Vertragsbeschränkungen geht?
- Sind die bedingungsgemäß vereinbarten Sanktionen (Strafbeitrag) eigentlich durchsetzbar? Kennt jemand Gerichtsurteile hierzu?
- Macht es einen Unterschied, ob der VN hier fahrlässig oder vorsätzlich handelt? Wer muss ggf. beweisen, daß Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit voliegt?
Da es sich um ein schwebendes Verfahren handelt, bitte ich um Verständnis, daß ich z.Z. keinen Gesellschaftsnamen nennen möchte.
Für Ihre Mühe im voraus ganz herzlichen Dank.
Mit besten Grüßen
[Name ausgeblendet]
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