Schaden Hausratschaden / Wohngebäude

27.09.2010 08:05:19

Liebe Kollegen und Kolleginnen,
ich habe folgenden Schadensfall und würde gerne Ihre Meinung dazu hören.
Der Versicherungsnehmer ist mit seiner Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung bei 2 unterschiedlichen Versicherungen ( nicht von mir)
Nun folgender Versicherungsfall.
Die Ehefrau [Name ausgeblendet]wollte "Ausgezogene" herstellen" Dafür nahm Sie einen großen Topf / (Durchmesser ca 24cm / Höhe 17 cm) der dreiviertel mit festen Fett gefüllt war. Diesen stellte Sie auf den Herd. Da diese Menge um flüssig zu werden einige Zeit benötigt verließ Sie kurz die Küche ,um nach der Wäsche im Keller zu sehen. Die fertige Wäsche nahm Sie dann und brachte sie in Bügelzimmer unmittelbar daneben. Als Sie im Büglezimmer noch andere Wäsche sah machte Sie sich sogleich daran die Wäsche zu bügeln. Leider vergaß Sie auf Grund der verschiedenen Tätigkeiten das Fett auf dem Ofen.
Dies wiederum führte zu einem Wohnungsbrand mit erheblichen Sachschaden bei der Wohngebäudeversicherung und bei der Hausrat. Liegt in oben genannten Fall eine grobe Fahrlässigkeit vor und in welchen Maße, oder kann man hier von Augenblickversagen ausgehen.
Sicher ist grob fahrlässig eine Topf mit Öl auf einen Herd zu geben und dann die Küche zu verlassen. Ich gebe aber zu bedenken, dass dieses Fett in fester Form in Topf war und normalerweise ausreichen Zeit gewesen wäre nach der Wäsche zu sehen. Oder gibt es ein Gerichtsurteil welches einen verpflichtet solange vor dem Herd zu stehen bis das Fett flüssig ist und kocht . Für Einschätzungen und Erfahrungen von Ihrer Seite wäre ich Ihnen dankbar.

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FFVB

[Name ausgeblendet]

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