Schadenablehnung PHV wegen verspäteter Meldung - Maklerhaftung?

11.02.2006 13:05:35

Hallo, werte Kollegen,
im Moment scheint es bei einigen Versicherern Mode zu werden, Schäden
aufgrund verspäteter Meldung abzulehnen.
Ein aktueller Schadenfall (PHV) wurde mir am 20.10.2005 vom VN telefonisch
gemeldet.
Da weder die Schadenhöhe bekannt und dies nicht der erste Schaden war (und
ich zudem der Meinung war, dass es
sich um keinen ersatzpflichtigen Schaden gehandelt hat), empfahl ich dem VN
erst einmal, die Forderung
des Geschädigten abzuwarten und den Schaden bei einer geringen Höhe selbst
zu tragen.
Der Schaden wurde also nicht gemeldet.
Die Forderung des Geschädigten kam kurz vor Weihnachten beim VN an - ca.
3.000 Euro, ich meldete den Schaden
nach telefonischer Rücksprache mit dem VN daraufhin am 04.01.2006.
Nachdem der Geschädigte um Stellungnahme gebeten wurde, Irrtümer in der
abweichenden Schadenschilderung ausgeräumt wurden,
der VN und der Geschädigte zwei weitere Stellungnahmen abgegeben haben,
wurde der Schaden abgelehnt, weil dieser nicht
innerhalb einer Woche gemeldet wurde. Eine, wie ich finde, seltsame
Vorgehensweise.
Wenn der Schadenfall eindeutig zu spät gemeldet worden ist, hätte sich die
Gesellschaft doch den gesamten
Schriftwechsel ersparen können und den Schaden sofort ablehnen können!

Der VN wird seine Rechtsschutzversicherung wohl in Anspruch nehmen.
Nur: Wen wird er verklagen? Mich oder die Gesellschaft?

Gibt es für ähnliche Fälle eventuell Gerichtsurteile?

Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Danke für Eure Meinungen und ein schönes Wochenende!

[Name ausgeblendet]

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