Schadenfall: Nässeschaden durch Abwasserroh

17.03.2017 12:18:56

Hallo liebe Kollegen,

wer hat Erfahrungswerte zur allgemeinen Regulierungspraxis bei DOMCURA
im Wohngebäudebereich und/oder kann zu nachstehendem Fall fachlich
weiterhelfen.

Mein Kunde hat einen klassischen Schadenfall, undichtes Abwasserrohr
führt zu einem Nässeschaden am Gebäude. PolygonVatro wird nach
Rücksprache mit Versicherer zur sofortigen Regulierung beauftragt,
Leckage wird geortet, der Schaden behoben und der Versicherer durch
Bericht auch mit Fotos darüber informiert. Etwas unklar bleibt dabei die
Ursache, ob ein Rohrbruch vorliegt oder eine Dichtung defekt ist.
Bedingungsgemäß sind laut § 3. 1. a) aa) Rohrbruch und im § 3. 3.
Nässeschäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus Zu-
oder Ableitungen versichert. Domcura teilt nach einiger Bearbeitunszeit
mit, dass die Kosten zur Ortung und Behebung lediglich dann versichert
sind, wenn es sich um ein versichertes Schadenereignis handelt. Ergibt
sich bei der Suche eine nichtversicherte Ursache, dann werden die
Suchkosten nicht erstattet. Da kann ich nicht verstehen, warum hier eine
Differenzierung vorgenommen wird. Es liegt ein versichertes
Schadenereignis (Rohrbruch oder bstimmungswidrig ausgetretenes Wasser)
vor. Der Leckageortungsbericht weist eine geschätze Schadenhöhe über
2.500 € aus. Nun gibt Domcura einen Kostenvoranschlag in Höhe von 2.439
€ nur vorbehaltlich der Einreichung und Prüfung folgender Unterlagen zur
Ausführung frei: Zitat
"- Der qualifizierten und detaillierten Rechnung, die die benötigten
Arbeitsstunden nebst Stundenlöhnen, sowie das benötigte Material nebst
Kosten und Menge vollständig ausweist, inklusive der vollständigen
Arbeitsrapporte.
- Weiteren aussagekräftigen Schadenfotos, die die schadenbedingt
notwendigen Reparaturarbeiten vollständig ausweisen.
Beachten Sie bitte, dass derzeit anhand der uns vorliegenden Fotos ein
Reparaturaufwand in Höhe von 2.439,50 € nicht nachzuvollziehen ist.
Zudem soll auf den Fotos klar unterschieden werden zwischen Arbeiten,
die der Ursachenbehebung und Arbeiten, die der Behebung der Folgeschäden
dienen.
Bitte beachten Sie, dass eine eventuelle Regulierung erst nach Erfüllen
sämtlicher Vorbehalte möglich ist."
Ist das Schickane oder übliche Regulierungspraxis? Wer hat ähnliches
auch schon erlebt?

Danke für Einschätzungen und Kommentare und freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...