Schlüsselverlust

22.02.2006 16:09:32

Hallo Kollegen,
folgender Sachverhalt:

Hausverwaltung wird von einem Eigentümer einer WEG beauftragt einen
Schlüssel nachmachen zu lassen. Die HV lässt Schlüssel nachmachen,
versendet diesen per Einschreiben mit Rückschein. Der Brief kommt nie
bei dem Eigentümer an. Leider lässt sich der Einlieferungsbeleg nicht
mehr finden. Eigentümer verlangt von der HV Austausch der Schließanlage.
HV meldet den Schaden dem VSV- Versicherer. Versicherer lehnt ab, da er
kein Verschulden der HV sieht, würde die Ansprüche auch gerichtlich
abwehren.
HV sieht ein eigenes Verschulden, da Sie bzw. die Mitarbeiterin a)den
Brief hätte versichert versenden müssen oder b) zumindest sorgfältiger
den Einlieferungsbeleg hätte aufbewahren müssen.

Wie sehen Sie den Fall?
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MfG

[Name ausgeblendet]

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