Schlossänderungskosten bei Wohnungsaufbruch nach Schlaganfall

09.03.2010 08:13:52

Sehr geehrte Kollegen,

einer meiner Kunden hatte in seiner gemieteten Wohnung (im MFH) einen
Schlaganfall und ist seitdem fast vollständig gelähmt und nicht mehr
geschäftsfähig.
Die Feuerwehr musste das Schloss der Wohnung aufbrechen um zu Ihm zu
gelangen.
Der Schlüssel steckte von innen.

Wer trägt nun die Kosten der Schloss. bzw. der Schliessanlagenrep.?
Haftbar machen => PHV müsste zahlen <= kann man den VN sicher nicht
Die Hausrat muss ebenfalls nicht zahlen => kein Einbruch / Diebstahl

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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