Schussgerät für Tierarzt

26.01.2006 17:57:49

Guten Tag!

Ein Kunde, von Beruf Amtsveterinär, fragt nach der Haftpflichtabsicherung
eines Schussgerätes zur Tötung von Vieh. Er benutzt das dienstlich, meint
aber er wäre nicht so klar, wer für evtl. Schäden haftet. Bei seinem
Dienstherrn [Name ausgeblendet] „einen großen Akt auslösen“. Kann er das Risiko über
seine Private Haftpflicht absichern?

Danke für Ihre Hilfe.

Niels [Name ausgeblendet]

[Name ausgeblendet]

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