Seedienstuntauglichkeit Berufsunfähigkeit gleichgestellt?

03.09.2014 12:03:43

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein deutscher Kapitän zur See muß alle 2 Jahre seine
Seediensttauglichkeit - wie alle zur See fahrenden Personen - überprüfen
lassen. Zusätzlich muss mein Mandant jedesmal vor Antritt einer Reise
(ca. 2 - 3 im Jahr) zusätzlich eine italienische Prüfung zum gleichen
Zweck absolivieren, da er zur Zeit für die Costa-Gruppe tätig ist.

Gibt es einen Versicher, der den Entzug der Seediensttauglichkeit einer
BU gleichstellt? Gibt es bei diesem Beruf Bedingungsmerkmale, die
besonders zu beachten sind?

Für Ihre Mithilfe schon jetzt vielen Dank.

Mit kollegialen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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03.09.2014 12:27:32

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

ich meine die Basler kann das mit aufnehmen (besondere Klausel ?), gilt aber
wohl nicht für Kapitäne in Ausbildung sondern nur für welche mit Patent.

VG,

[Name ausgeblendet]

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03.09.2014 12:53:54

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

die Aufsichtsbehörde schlägt dazu in VerBAV 1984, S. 132 eine
Seedienstunfähigkeitsklausel vor.

Es wird regelmäßig ein Zuschlag verlangt.

Üblich ist nach solchen Klauseln, dass in den ersten 5 Jahren nach Eintritt
der Seedienstunfähigkeit der jährliche Nachweis - durch ärztliches Zeugnis
wie nach der Seedienstfähigkeitsverordnung gesetzlich verlangt - des
Fortbestehens der Seedienstsunfähigkeit ausreicht, damit die Leistungen der
Berufsunfähigkeitsversicherung erbracht werden. Nach 5 Jahren wird dann das
Fortbestehen der BU nach den normalen Bedingungen geprüft.

Vgl.: Hirschberg, Berufsunfähigkeit, Invalidität, ..., VVW 2011, S.
39-41
Kurzendörfer, Einführung in die Lebensversicherung, VVW 2000, S.
376.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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03.09.2014 13:17:18

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

vielen Dank für die Info.

Sind Ihnen zufälligerweise Versicherer bekannt, die eine entsprechende
Klausel zur Zeit (evtl. auch ohne Begrenzung auf 5 Jahre) anbieten?

Beste Grüße

[Name ausgeblendet]

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03.09.2014 16:06:24

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

diese Klauseln werden m.E. nicht weit propagiert und ich bezweifle, dass
Maklerbetreuer damit vertraut sind. In Vergleichsprogrammen findet man auch
nichts dazu. Es wird nichts weiter übrig bleiben, als auf Verdacht hin bei
Versicherern anzufragen (Direktionsanfrage).

5 Jahre ist schon gut - es könnte ja auch Klauseln geben, wo bereits die
erste Nachprüfung nach den ganz normalen Bedingungen erfolgt.

Zu erwägen wäre daher auch ein Tarif mit Einmalzahlung.

http://www.wunderlich-consulting.net/Download/Kapitaen%202013.pdf

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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