Selbständig 1958 geboren

15.09.2008 09:39:05

Hallo,

eine Frau 1958 geboren macht sich im Oktober selbständig. Da doch einige Krankheiten vorhanden sind, würde sie gerne in die gesetzliche Rente wegen der Erwebsminderung weiterzahlen. Aller voraussicht nach, bekommt Sie auch die Förderung vom Arbeitsamt. Gabs da nicht mal eine Vorschrift, dass die GRV sowieso verpflichtend ist? Und bis zu welchem Geburtsjahr macht die freiwillige Zahlung wegen der Erwerbsminderung Sinn?

Vielen Dank für die Antworten, und bitte auch mitteilen wo man das am besten noch einmal nachlesen kann.

Mit freundlichen Grüssen

[Name ausgeblendet]

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