[Spamverdacht] Explizite Vollmacht zum Empfang § 7 Infos nötig?
Hallo KollegInnen.
Angenommen, ein Makler wurde zur "uneingeschränkten aktiven und passiven Vertretung" vom Verbraucher bevollmächtigt. Beinhaltet das auch die Entgegennahme der Informationen nach § 7 VVG oder gibt es irgendwelche rechtlichen Vorbehalte, die die Entgegennahme genau dieser Informationen von der Vollmacht ausschließen würden?
Hintergrund der Frage:
im Kollegenkreis haben wir kürzlich diskutiert, ob ein Versicherer eine explizit auf die Entgegennahme der Infos nach § 7 VVG ausgestellte Vollmacht verlangen kann oder ob die "allgemeine" Vollmacht ausreicht. Auf Nachfrage bei einem Versicherer (der das verlangt) konnte man keine objektive Grundlage für diese Vorgehensweise nennen: Der dortige Jurist empfahl aber "zu unserer eigenen Sicherheit" , eine explizite Vollmacht einzuholen. Richter könnten irgendwann einmal auf den Gedanken kommen, dass eine allgemeine Vollmacht nicht ausreichen würde.
Mit herzlichen Grüßen
[Name ausgeblendet]
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