[Spamverdacht] Rechte des Insolvenzverwalters (angeleht an: Fragezum Bezugsrecht in einer Risiko-LV)

25.06.2007 09:32:52

Sehr geehrte Kollegen,

ich möchte an die Anfrage von Herrn [Name ausgeblendet]der RisikoLV in der
Privatinsolvenz anknüpfen. Kürzlich erzählte mir eine Kundin, die nach der
Scheidung nun leider auch die Privatinsolvenz beantragen muss, dass ihr
erzählt wurde, sie solle sich nicht wundern, wenn der Insolvenzverwalter
alle Versicherungsverträge von sich aus kündigen würde, manche
Insolvenzverwalter würden dieses sofort bei Übernahme eines Falles ohne
Rücksprache mit dem Kunden machen. Meine Kundin sprach mich wegen der
Privathaftpflichtversicherung an, die dann auch weg wäre.

Kennt sich einer der Kollegen hier aus? Kann der Insolvenzverwalter dieses
wirklich machen? Bekommt er VN-Eigenschaften bzw. das Recht, ohne Zustimmung
in Verträge einzugreifen? (Bitte keine Diskussion über Sinn und Unsinn, eine
PHV zu kündigen um rund 66 Euro im Jahr zu sparen und die Kundin einem
Risiko von bis zu 10 Mio Euro auszusetzen - da dürften wir wohl alle einer
Meinung sein.) Wenn das wirklich stimmt und der Insolvenzverwalter Verträge
kündigen kann, stellt sich für Herrn [Name ausgeblendet]dann die Frage, ob der
Vertrag überhaupt bis zum Todesfall bestehen bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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