Spannende Wertentwicklung einer KLR Abschluss 1998

14.09.2017 00:18:29

Einen schönen guten Tag Kollegen!

Ich bin gerade gedanklich in einer Sackgasse ... okay, ist auch schon spät ;-).

Folgender Sachverhalt:

Kundin schloss zum 01.05.1998 eine KLR bei der VGH (Provinzial Hannover) ab (Rechnungszins 4,0% p.a.). Insgesamt hat sie bis zum 01.05.2017 Sparbeträge i.H.v. 13.294,50 Euro geleistet.

Der RKW zum 01.05.2017 lag bei 15.336,06 Euro. Dies entspricht einer Nettoverzinsung p.a. i.H.v. 1,657%.

Soweit - so unspektakulär.

Zum Ablauf, am 01.05.2032, sieht die VGH eine garantierte Ablaufleistung i.H.v. 46.844,00 Euro vor. Bei einer simplem Rechnung: Aktueller RKW zzgl. 15 Jahre mtl. Sparbetrag i.H.v. 76,38 Euro, müsste die VGH eine Nettoverzinsung i.H.v. 4,086% p.a. gutschreiben.

Wie soll das denn funktionieren?

Spannend auch:

Am 26.03.2017 teilt die VGH der Kundin eine garantierte Kapitalabfindung zum Ablauf i.H.v. 44.073,00 Euro mit. Kurz darauf, am 13.05.2017 liegt die garantierte Ablaufleistung plötzlich bei 46.844,00 Euro. Komisch, komisch ...
Mit besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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02.10.2017 09:26:41

Informieren Sie einmal hier!

[Name ausgeblendet]

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02.10.2017 11:04:10

Hallo,

die erhöhte Ablaufleistung liegt eventuell an einer Dynamik!?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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02.10.2017 12:07:48

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

die garantierte Kapitalabfindung enthält im Gegensatz zur bereits
garantierten Ablaufleistung nicht die heute schon mit Garantiezins zum
Ablauf garantierte Ablaufleistung aus heute bereits garantierten
aufgelaufenen laufenden Überschüssen.

In der Kapitalabfindung sind vermutlich auch Schlußüberschüsse enthalten,
die heute nur mit erheblichen Abschlägen ausgezahlt würden, und damit die
Fortsetzungsrendite erhöhen.

Ferner ist der Rückkaufswert in der Rentenversicherung meist begrenzt auf
die Todesfalleistung in Höhe z.B. der eingezahlten Beiträge, zzgl.
Überschüsse. Es ist dann ggf. bereist ein höheres Kapital als nur der
Rückkaufswert vorhanden. Aus der Differenz wird eine beitragsfreie Rente
gebildet, deren Wert mit Überschüssen bei Erleben des Rentenbeginns
ausgezahlt werden kann.

Da das die Todesfalleistung übersteigende Kapital im Todesfall zugunsten des
Kollektivs verfällt, liefert dies bei Erleben des Rentenbeginns für die
Überlebenden eine Zusatzrendite in Höhe des verzinsten aufgelaufenen
Sterblichkeitsgewinns.

Somit ist es auch für den Fall, dass der Versicherer nur noch den
Garantiezins von 4 % zahlt, in der Rentenversicherung völlig normal, dass
die Fortsetzungsrendite bei einem bereits wie hier 19 Jahre gelaufenen
Vertrag deutlich darüber liegt. Aber nur bei denen, die den Rentenbeginn
auch erleben - für die, die vorher sterben, sieht es weit schlechter aus.
Wer überlebt, bekommt so noch einen Wettgewinn, den diejenigen zahlen, die
die Wette verlieren.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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