Spezialfall am Freitagnachmittag

25.10.2013 15:42:23

Werte KollegInnen,

mir wurde ein spezielles Anliegen eines Kunden angetragen, wo ich bis dato keine Lösung gefunden habe. Vielleicht hat jemand so etwas schon mal unterbekommen oder bereits recherchiert und kann mir einen Tipp geben?

Worum geht es?

Ein ambulanter Pflegedienst frägt bei mir an: Ist es möglich die Mitarbeiter (ähnlich der Dienstreise-Kasko) zu versichern für den Fall, dass Sie die Autos der Kunden nutzen und dabei ein Schaden entsteht, der zu Lasten des VN (also des Pflegedienstes) geht (Haftpflicht und Vollkasko ....... bzw. der Schaden hier in Form der Höherstufung der Versicherung des Halters).

Es findet seitens des Pflegedienstes hier keine Fahrdienstleistung statt ! Das Führen des PKWs der zu pflegenden Person erfolgt im Rahmen der Betreuung (also begleitete Einkaufsfahrt bzw. Ausflugsbegleitung im Freizeitbereich). Keine gesonderte Inrechnungstellung - also kein Personenbeförderungsschein notwendig (ob das juristisch einwandfrei ist lassen wir mal ungeprüft). Wenn das Ganze pro Tag abgerechnet würde (analog der Dienstreisekasko) rechnet der Interessent pro Jahr mit etwa 1000 Tagen bei tageweiser Kalkulation des Risikos. Er würde die Kosten der Versicherung quasi an die Pflegperson "durchreichen"

Große Pflegedienste würden solche Vertragsoptionen anbieten (sagt der Interessent).

Nun ist ja schon die Dienstreisekasko kein beliebtes Risiko.

Vom angefragten Versicherer wurde mir hierzu mitgeteilt: Eine Absicherung über die (bestehende) Vollkasko hinaus ist leider nicht möglich, da ein Anspruch des Arbeitgebers gegen den Mitarbeiter nur bei grober Fahrlässigkeit entsteht bzw. bei Vorsatz. In diesem Fall erfolgt ein Ausgleich über den zivilrechtlichen Weg und kann nicht Inhalt eines Versicherungsvertrags sein. Man sehe keine Möglichkeit, diese Art von "Eigen"-Schäden überhaupt durch einen Versicherungsvertrag absichern zu können.

Frage an die Experten: Ist dem so ?
MFG

[Name ausgeblendet]

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