Steuerschädliche Nutzung von Übeschüssen aus der LV

04.11.2003 08:48:55

Sehr geehrter Kollegen,

Ein Kunde von mir nutzt den Weg, die in seiner LV erzielten Überschüsse mit
den zu zahlenden Beiträgen zu verrechnen. Die dadurch eingesparten Beiträge
setzt er zur Tilgung eines Darlehens bei diesem Versicherer ein.

Dies praktiziert er seit geraumer Zeit erfolgreich. Nun möchte er diese
Variante bei einem weiteren Vertrag anwenden. Dieser Vertag läuft jedoch
noch keine 12 Jahre. Hier mahnt nun der Versicherer, dass die so genutzten
Überschüsse steuerschädlich seien. Was halten Sie von dieser Aussage?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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